Zertifizierungen

Unsere Produkte werden mit viel Sorgfalt in geprüften Anlagen in Österreich hergestellt. Alle Tasnim Produkte sind in Österreich geprüft und entsprechen den Richtlinien der Europäischen Union. Machen Sie sich also keine Sorgen! Bei uns erhalten Sie immer qualitativ hochwertige Produkte.

Während des gesamten Produktionsvorganges durchlaufen unsere Produkte Qualitätsprüfungen, um sicherzustellen, dass unsere Waren absolute Top-Qualität haben. Wir machen bei weitem mehr in dieser Hinsicht als es der Standard in der Industrie vorsieht, sodass unsere Kunden vollkommen sicher sein können, dass in den Produkten auch enthalten ist, was außen darauf steht.

Bio Zertifiziert

BIO Qualität Austria - Tasnim

Biologische Nahrungsergänzungsmittel werden nicht nur nach strengen gesetzlichen Richtlinien hergestellt, sondern auch klar gekennzeichnet. Wer diese Kennzeichnungen kennt, kann echte Bio-Ware problemlos von Pseudo-Bio-Produkten unterscheiden. Jedes echte Bio-Produkt ist am “Bio-Hinweis“ und an der “Bio-Kontrollstelle“ erkennbar. Zur schnelleren Erkennbarkeit werden überdies viele Produkte deutlich sichtbar mit eigenen Bio-Erkennungszeichen gekennzeichnet.

MEHR ERFAHREN

Halal Zertifiziert

Ziel der Halal-Zertifizierung ist es u.a. auch, Wege aufzuzeigen, wie rituelle Verunreinigungen in der Produktion vermieden und unvermeidbare Verunreinigungen wiederum rituell gereinigt werden können sowie unzulässige Zusatzstoffe durch zulässige zu substituieren. Weitere Informationen finden Sie auf der angegebenen Seite des Instituts.

MEHR ERFAHREN

ISO Zertifiziert (ISO22000:2005)

In der Norm sind die Anforderungen an ein Managementsystem für Lebensmittelsicherheit für Organisationen definiert. Diese müssen nachweisen, dass sie Gefahren für die Lebensmittelsicherheit kontrollieren können, um konstant sichere Lebensmittel zu liefern, die sowohl den vereinbarten Kundenforderungen als auch den anwendbaren behördlichen Vorgaben hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit entsprechen. Die Norm soll für alle Organisationen gelten, die ein effektives Managementsystem für Lebensmittelsicherheit entwickeln und im Bereich der Lebensmittelkette anwenden wollen. Hierzu zählen sowohl Organisationen, die direkt an einer oder mehreren Stufen der Lebensmittelkette mitwirken (z. B. Futtermittelhersteller, Landwirte, Hersteller von Zutaten, Lebensmittelhersteller, Einzelhändler, Kantinen, Gastronomiebetriebe und in den Bereichen Reinigung, Transport, Lagerung und Vertrieb tätige Unternehmen). Gilt aber auch für jene, die indirekt an der Lebensmittelkette beteiligt sind (z. B. Lieferanten von Geräten, Reinigungsmitteln und Verpackungsmaterial sowie anderen mit Lebensmitteln in Kontakt kommenden Artikeln).

MEHR ERFAHREN

ohne Tierversuche

Nach der Europäischen Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) sind Tierversuche seit 2013 neu gereget. Das heißt:
Sicherheitsnachweise für in der EU verkaufte Kosmetik müssen zwar ohne Tiere auskommen – aber ob für andere Länder Tierversuche gemacht werden, wird nicht kontrolliert und ist somit auch nicht verboten. Tierversuche in China werden also beispielsweise ignoriert.
In vielen Fällen werden Tierversuche durch die Chemikalienverordnung REACH erlaubt oder sogar vorgeschrieben, auch für Inhaltststoffe in Kosmetika – das „Verbot“ von Tierversuchen durch die Kosmetikverordnung greift hier leider nicht.

MEHR ERFAHREN

Language »
×

Hello!

Click one of our contacts below to chat on WhatsApp

×
0
WARENKORB
  • No products in the cart.